Anmeldung für Wohnung
Erläuterung zur Onlinevormerkung
Es werden ausschließlich Anmeldungen von Personen nach Vollendung
des 18. Lebensjahres
entgegengenommen.
Wenn Sie bereits Mieter/in einer GWG Wohnung sind, ist eine neuerliche Anmeldung als
Wohnungsinteressent/in erst nach zwei Jahren ab Mietvertragsbeginn möglich.
Bevor Sie mit der Anmeldung starten, empfehlen wir Ihnen, folgende Dokumente
(Dateiformat: jpg, png, gif, pdf) vorzubereiten.

Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Kopie des Reisepasses oder des Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers und aller mitziehenden Personen
Nachweise besonderer Dringlichkeits­gründe
- Schwangerschafts­nachweis
- Nachweis über bereits erfolgte Wohnungskündigung
- Räumungsbescheid
- Nachweis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
- Scheidungsurteil
- Nachweis über ein befristetes Mietverhältnis
- Nachweis über Erwachsenenvertreter
Für Nicht-EWR-Bürger/innen* zusätzlich: i
Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU der antragstellenden Person
Falls ein/eine Nicht-EWR-Bürger/in über keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ verfügt, sind folgende zusätzliche Nachweise zu erbringen:
Nachweis über einen Mindestaufenthalt (Hauptwohnsitz) von 5 Jahren in Österreich
- Meldebestätigung (Auszug aus dem zentralen Melderegister) vom/von der Antragsteller/in mit aktuellem Ausstellungsdatum (nicht älter als ein Monat)
Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person
folgende Dokumente werden als Nachweis anerkannt: (vgl. Verordnung der OÖ Landesregierung zum Nachweis von Deutschkenntnissen)
- Prüfungszeugnis Integrationsprüfung oder Spracheinstufungsbestätigung A2 des Österreichischen Integrationsfonds oder
- Prüfungszeugnis A2 eines ÖIF-zertifizierten Kursträgers oder
- Schulzeugnisse von fünfjährigem Pflichtschulbesuch in Österreich mit positivem Schulabschluss im Fach Deutsch oder
- Zeugnis der 9. Schulstufe mit positiver Note im Fach Deutsch oder
- Nachweis eines positiven Abschlusses im Unterrichtsfach Deutsch an einer ausländischen Sekundarschule oder
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife zu einem Studium in der Unterrichtssprache Deutsch oder
- Nachgewiesener Studienerfolg in Unterrichtssprache Deutsch von mind. 32 EcTS bzw. eines entsprechenden positiven Studienabschlusses oder
- Positiver Lehrabschluss gemäß Berufsausbildungsgesetz 1969
Versicherungsdatenauszug der antragstellenden Person
(erhältlich bei der gesetzlichen Sozialversicherung www.sozialversicherung.at)
- Dieser Auszug muss einkommenssteuerpflichtige Einkünfte oder Leistungen einer gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich, die auf Grund der Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit entstanden sind
- für mindestens 54 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre oder
- insgesamt mindestens 240 Monate nachweisen.
- Es gelten auch Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.