Wir tragen alle Verantwortung
Vorwort
In all unseren Beziehungen mit MitarbeiterInnen, KundInnen, GeschäftspartnerInnen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, dass unsere Integrität in Frage stellt.
Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), verpflichtet unser Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (HinweisgeberInnen Plattform).
Eine wirksame HinweisgeberInnen Plattform soll den Ruf unseres Unternehmens schützen und finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vorbeugen. Es bietet unseren MitarbeiterInnen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und HinweisgeberInnen zu schützen.
Umsetzung
Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden.
Wir haben uns zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudsstelle der O.P.P-Compliance GmbH (O.P.P.) mit Sitz in Wels, entschieden.
O.P.P. fungiert als neutrale und unabhängige Ombuds- und Clearingstelle für alle einlangenden Meldungen. Dadurch stellen wir auch sicher, dass HinweisgeberInnen uns, dem Unternehmen, gegenüber, anonym bleiben.
Die Ombudsstelle steht Ihnen zur Verfügung, um Angelegenheiten zu melden, die Verstöße in folgenden Bereichen betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel-und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Sie können ihre Anliegen dort anonym per Telefon oder über die Webseite www.meinhinweis.at melden. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.
Wann ist die Ombudsstelle erreichbar?
Die Ombudsstelle steht Ihnen von werktags von 08:00 bis 20:00 Uhr per Telefon oder jederzeit auf der Webseite www.meinhinweis.at, sowie per E-Mail, zur Verfügung. Anrufe werden nicht aufgezeichnet und jegliche Gespräche oder Korrespondenz werden vertraulich behandelt.
Wie ist die Ombudsstelle erreichbar?
Die Ombudsstelle erreichen Sie über die Webseite www.meinhinweis.at und das dortige Formular unter dem Punkt „Hinweis geben“. Das Formular führt Sie durch den Meldeprozess und fragt die wesentlichen Informationen in Bezug auf Ihr Anliegen ab.
Telefonisch erreichen Sie die Ombudsstelle unter der Rufnummer 0660-104 21 55.
Wenn Sie Ihren Hinweis anonym, ohne die Anzeige Ihrer eigenen mobilen Rufnummer, geben wollen, dann wählen Sie #31# 0660 104 21 55
Was passiert, wenn ich die Ombudsstelle anrufe?
Wenn Sie die Ombudsstelle anrufen, wird Ihnen eine unabhängige, geschulte Ombudsperson einige Fragen stellen, um den Hintergrund Ihres Anliegens verstehen zu können. Diese Ombudsperson ist darauf spezialisiert, die richtigen Informationen in Bezug auf das von Ihnen gemeldete Anliegen zu sammeln und Sie zu schützen. Sie wird niemals Partei ergreifen und fungiert ausschließlich als objektive, professionelle Dritte.
Sollten Ihre Hinweise keine der Themenbereiche betreffen, die durch die EU-Richtlinie (bzw. deren Umsetzung in nationalem Recht) umfasst sind, wird sie die Ombudsperson darauf hinweisen und Ihnen mitteilen, an wen Sie sich mit Ihrem anliegen wenden können.
Was passiert mit meinem Anliegen?
Sie bleiben anonym, da ihr Anliegen in der Ombudsstelle von gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen bearbeitet wird. Die Ombudsstelle bereitet einen anonymisierten Bericht vor, der an unser Unternehmen zur Bearbeitung weitergeleitet wird.
Erhalte ich ein Feedback?
Ist die Prüfung Ihres Anliegens abgeschlossen, erfolgt eine Rückmeldung an Sie, sofern Sie bei der Meldung Kontaktdaten bekannt gegeben haben.
Sollte die Untersuchung mehr Zeit in Anspruch nehmen, bekommen Sie zeitnah eine Zwischenmeldung über den Stand der Bearbeitung. Falls für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen von Ihnen benötigt werden, wird sich die Ombudsstelle mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kurz und bündig
- Melden Sie Ihr Anliegen an unsere Ombudsstelle.
- Ihr Anliegen und Ihre Angaben werden jedenfalls und immer anonym und vertraulich behandelt.
- Sie können Ihre Anonymität auch bei der Meldung an die Ombudsstelle wahren und müssen keine Kontaktdaten bekannt geben oder Angaben zu Ihrer Person machen.
Sie erreichen die Ombudsstelle meinhinweis.at:
- Achtung! Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnobjektes richten Sie bitte direkt an die zuständige Hausverwaltung unter: hausverwaltung@gwg-linz.at
- Telefonisch werktags von 08:00 – 20:00 Uhr
- Rufnummer: 0660 104 21 55
- Rufnummer mit Unterdrückung ihrer eigenen Mobiltelefonnummer: #31# 0660 104 21 55
- Über das Online Meldeformular www.meinhinweis.at/hinweis-geben/
- Ihre E-Mail richten Sie an hinweis@meinhinweis.at
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der FAQ-Seite.